Häufig gestellte Fragen (FAQ):
Deine Antworten
auf einen Blick!
FAQ
Bitte berücksichtigen Sie, dass eine ärztliche Verordnung ab dem Ausstellungsdatum lediglich für einen Zeitraum von 28 Tagen gültig ist. Die Behandlung muss spätestens am 28. Tag nach der Ausstellung begonnen werden.
Wir bieten Ihnen einen barrierefreien Zugang zu unseren Praxisräumen.
Sie benötigen eine Verordnung von Ihrem behandelnden Arzt, welche ab dem ersten Termin bei uns vorgelegt werden muss. Sollten Sie Befunde, Arztbriefe oder Berichte von vorherigen Therapien haben, bringen Sie diese bitte ebenfalls mit.
Zu Ihrer physiotherapeutischen Behandlung bringen Sie bitte außerdem ein großes Handtuch und bequeme Kleidung mit.
Zu Ihrer ergotherapeutischen Behandlung bringen Sie bitte ein großes Handtuch und bequeme Kleidung mit. Je nach Wetterbedingungen bitte ein zweites Paar Schuhe. Für Kinder trinken und Turnschläpple/saubere Sportschuhe.
Für die Therapie bei Vorliegen eines Kassenrezeptes, haben die Krankenkassen eine Zuzahlung festgelegt, die sich aus 10 Euru plus 10 % des Rezeptwertes zusammensetzt. Wir sind verpflichtet, diese im Laufe der Behandlung zu kassieren.
Grundlegend sind wir als Therapeuten weisungsgebunden. Dies bedeutet, dass zu Therapiebeginn immer ein Rezept vorliegen muss.
Dies gilt nicht für Wellness-Angebote wie Massage, Rotlicht, Fango oder Kinesiotape.
Möchten Sie die Behandlung über den maximalen Behandlungszeitraum der GKV fortführen, können Sie dies über ein Privatrezept ihres Arztes tun.
Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder per E-Mail. Da wir stets versuchen, unser Bestes für unsere Patienten zu geben, kann es sein, das sie uns nicht sofort erreichen. Wir werden allerdings in diesem Fall schnellstmöglich zurückrufen.
Eine Mail mit den wichtigen Eckdaten ihrer Verordnung (Datum, verordnete Heilmittel und Frequenzangabe pro Woche) beantworten wir ebenfalls schnellstmöglich.
Sollte ihr Arzt ihnen regelmäßig Therapien verordnen ist auch eine langfristige Terminplanung jederzeit möglich. Sollten Sie sowohl Physio- als auch Ergotherapie benötigen, werden wir versuchen, diese Termine bestmöglich für Sie zu planen!
In unserem Aufnahmebogen, welchen Sie zur ersten Behandlung erhalten wird erörtert, wie dies gesetzlich geregelt ist. Eine Absage kürzer als 24 Stunden vor Behandlungsbeginn wird privat in Rechnung gestellt. Die Ausfallgebühr richtet sich hier nach dem Wert der Therapieeinheit.
Wir als Praxis können nur fehlerfreie Rezepte annehmen und abrechnen. Sollte es zu falsch ausgefüllten Rezepten kommen versuchen wir dies für sie mit ihrem Arzt zu ändern. Ist dies per Fax bei ihrem Arzt nicht möglich müssen sie diese Änderung selbst vor Ort bei ihrem Arzt beantragen.
Generell dürfen die Eltern an der Therapie ihrer Kinder teilnehmen. Falls Sie Ihr Kind nicht begleiten bitten wir Sie Ihr Kind pünktlich zum Therapieende abzuholen.
Wenn ihr Kind von der Therapie alleine nach Hause gehen darf benötigen wir hierzu eine schriftliche Bestätigung ihrerseits.
Bitte bringen Sie für Ihre Kinder Trinken und Turnschläpple/saubere Sportschuhe mit.
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unser Kontaktformular zu nutzen und uns eine kurze Nachricht zu hinterlassen. Wir werden uns umgehend um Ihr Anliegen kümmern!